Benutzungsordnung

Benutzungsgebühren

Jahresgebühr

Kinder, Jugendliche, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende bis 27 Jahre,
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
2,50 €
Erwachsene 12,00 €
Familien (Eltern und deren nicht erwerbstätigen minderjährigen Kinder) 18,00 €


Einmalgebühr

Alternativ zur Jahresgebühr kann eine Gebühr für einen einmaligen
Ausleihvorgang im Kalenderjahr pro Medieneinheit bezahlt werden.
1,00 €

Ausleihe

Verlängerung

Eine Verlängerung der Ausleihfrist von DVDs ist nicht möglich. Die Leihfrist für Bücher kann auf Wunsch bis zu zweimal, aller weiteren Medien einmal verlängert werden, wenn das Medium nicht anderweitig vorbestellt ist.

Sonstige Gebühren

1. Bearbeitungsgebühren für die Ausstellung der Büchereiausweise

Ausstellung eines Ersatzausweises bei Verlust oder Beschädigung des Büchereiausweises 1,50 €

2. Mahngebühren

Bei Überschreitung der Ausleihfrist werden je Medieneinheit folgende Mahngebühren erhoben:
 
Für die 1. Mahnung (Fristüberschreitung: bis zu einer Woche) 1,00 €
Für die 2. Mahnung (Fristüberschreitung: bis zu zwei Wochen) 1,50 €
Für die 3. Mahnung (Fristüberschreitung: bis zu drei Wochen) 3,00 €
Für die 4. Mahnung (Fristüberschreitung: bis zu vier Wochen) 5,00 €

3. Badischer Leihverkehr / Fernleihe

Badischer Leihverkehr 1,00 €
Fernleihe 2,00 €

4. Schäden und Verluste

Entstandene Schäden und Verluste sind zu ersetzen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € erhoben.

Stand: 12. Dezember 2006
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